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E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Mit 21.02.2024 startet die Programmausschreibung „E-Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 31.03.2025, 12:00 Uhr möglich.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte mit

jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Fahrzeuge bzw. von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Hier geht es zum Onlineantrag

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Datenblatt zur Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden
Liste der förderungsfähigen Sonderfahrzeuge

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität

01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at

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